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Völkerrecht. Staatshaftungsrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 8, S. 419-425 (7)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14912057618868
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Der BGH verneint in seiner ausführlich begründeten Entscheidung die Anwendbarkeit des Amtshaftungsrechts bei militärischen Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Kirsten Schmalenbach (JZ 2017, 425) stimmt dem Urteil im Ergebnis zu, bedauert aber, dass der Senat die Frage der Passivlegitimation der Bundesrepublik Deutschland – der Einsatz erfolgte unter operativer Führung der NATO mit Mandat des UN-Sicherheitsrats – offen lässt, und erörtert mögliche Entschädigungsansprüche nach humanitärem Völkerrecht.