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Cover von: Vom Gesetz, das klüger ist als seine Verfasser – Zur Revisibilität ausländischen Rechts
Thomas Riehm

Vom Gesetz, das klüger ist als seine Verfasser – Zur Revisibilität ausländischen Rechts

Rubrik: Besprechungsaufsatz
Jahrgang 69 (2014) / Heft 2, S. 73-78 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268814X13857184855077
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268814X13857184855077
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Beschreibung
Der BGH (JZ 2014, 102, in diesem Heft) hält auch nach der Neufassung der §§ 72 Abs. 1 FamFG, 545 Abs. 1 ZPO im Jahr 2009 daran fest, dass weder die Rechtsbeschwerde noch die Revision auf die Verletzung ausländischen Rechts gestützt werden können. Eine Öffnung der Revision für ausländisches Recht wäre indes nicht nur wünschenswert, sondern methodologisch zulässig und sogar geboten gewesen.