Sophie Schönberger
Vom Suchen und Finden der Macht im Verfassungsrecht – Neujustierungen im Verständnis von Art. 21 GG
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Politische Parteien sind strukturell darauf ausgerichtet, politische Macht zu erringen und zu behalten. Trotzdem konstruiert die Verfassungsrechtslehre sie bisher unausgesprochen als uneigennützige Gemeinwohlakteure und formuliert so einen normativen Anspruch, dem die Verfassungswirklichkeit von vornherein nicht genügen kann. Eine zeitgemäße, wissenschaftlich valide Interpretation von Art. 21 GG erfordert es vielmehr, die Parteien nicht länger allein als unselbständige Akteure zwischen Staat und Gesellschaft zu beschreiben, sondern sie als selbständige, durch eigene Interessen geleitete Akteure im Verfassungsgefüge anzuerkennen.