Christoph Möllers
Von der Kernbereichsgarantie zur exekutiven Notstandsprärogative: zum BND-Selektoren-Beschluss des BVerfG
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Erst durch Edward Snowdens Veröffentlichungen wurde bekannt, dass amerikanische Nachrichtendienste mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes jahrelang deutsche und europäische Bürger und Hoheitsträger überwachten. Der aus diesem Anlass eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages bat im Rahmen seiner Ermittlungen um die Herausgabe verschiedener Listen von Suchwörtern (Selektoren). Die Bundesregierung wies das Verlangen unter Hinweis auf das fehlende Einverständnis der Amerikaner ab. Das BVerfG (JZ 2017, 302, in diesem Heft) folgt dieser Linie. Es verwischt dabei die Konturen der tradierten Begrenzung parlamentarischer Auskunftsrechte und verweist das Parlament aus einem ganzen grundrechtssensiblen Politikbereich hinaus.