Rike Sinder
Von der Unmöglichkeit der Mutter, homo faber zu sein Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Mutterschutzgesetz
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Das Mutterschutzgesetz erfreut sich in letzter Zeit auch aufgrund einer Novellierung großer Aufmerksamkeit. Doch die Neuregelung vermag weder die Zwecksetzung des Gesetzes zu erhellen noch eine den verfassungslegitimen Zwecken des Gesetzes gerecht werdende Regelung anzubieten. Dies zeitigt nicht zuletzt mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (= § 3 Abs. 2 MuSchG 2018) Konsequenzen: Durch den Verweis auf die für das Gesetz angeführten Zwecke lässt sich der Eingriff in die Berufsfreiheit der Mutter schlechterdings nicht rechtfertigen. Die Regelung, die ursprünglich allein dem Schutz der Mutter dienen sollte, avanciert zu einem unverhältnismäßigen Schutzoktroi.