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Cover von: Von der Unmöglichkeit der Mutter, homo faber zu sein Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Mutterschutzgesetz
Rike Sinder

Von der Unmöglichkeit der Mutter, homo faber zu sein Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum Mutterschutzgesetz

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 72 (2017) / Heft 20, S. 975-983 (9)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15012439934654
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268817X15012439934654
Beschreibung
Das Mutterschutzgesetz erfreut sich in letzter Zeit auch aufgrund einer Novellierung großer Aufmerksamkeit. Doch die Neuregelung vermag weder die Zwecksetzung des Gesetzes zu erhellen noch eine den verfassungslegitimen Zwecken des Gesetzes gerecht werdende Regelung anzubieten. Dies zeitigt nicht zuletzt mit Blick auf die Verfassungsmäßigkeit des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (= § 3 Abs. 2 MuSchG 2018) Konsequenzen: Durch den Verweis auf die für das Gesetz angeführten Zwecke lässt sich der Eingriff in die Berufsfreiheit der Mutter schlechterdings nicht rechtfertigen. Die Regelung, die ursprünglich allein dem Schutz der Mutter dienen sollte, avanciert zu einem unverhältnismäßigen Schutzoktroi.