Johannes Buchheim, Steffen Augsberg
Von der Verarbeitung personenbezogener Daten zur personenbezogenen Datenverarbeitung
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Welche Formen des Datenumgangs bergen Risiken für personale Freiheit und Gleichheit, auf die das Datenschutzrecht seit seinen Anfängen reagiert? Fast 50 Jahre nach Inkrafttreten des ersten BDSG können wir diese Frage nicht mehr abstrakt anhand der verarbeiteten Daten, sondern nur mit Blick auf konkrete Form und epistemische Zielrichtung der jeweiligen Datenverarbeitungsprozesse beantworten. Auf Basis dieser Einsicht zeigt der Beitrag auf, wie die bewusste, technisch abgesicherte Gestaltung von Datenverarbeitungsprozessen, insbesondere über die Einschaltung von Datentreuhändern, nicht personenbezogene Nutzungen personenbezogener Datenbestände ermöglicht. So kann man ohne datenbezogene Anonymisierungs- und Verschlüsselungsanstrengungen die informatorischen Potentiale von Daten umfassender nutzen, ohne berechtigte Informationsabschirmungsinteressen aufgeben zu müssen.