Peter O. Mülbert, Gustav Kopke
Vorfälligkeitsentschädigung im Negativzinsumfeld
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht
Jahrgang 79 (2024) /
Heft 14,
S. 674-676
(3)
Publiziert 07.08.2024
Normalpreis
- Artikel PDF
- lieferbar
- 10.1628/jz-2024-0202
Beschreibung
Personen
Rezensionen
Beschreibung
In Zeiten »negativer Zinsen« kann die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung (§ 490 Abs. 2 Satz 3 BGB) nach der sogenannten Aktiv-Passiv- Methode dazu führen, dass der zu zahlende Betrag höher ausfällt als die Summe der Zinsen, die sich bei Durchführung des Darlehensvertrags ergeben hätte. Peter O. Mülbert und Gustav Kopke stimmen dem BGH zu, der darin - anders als das Berufungsgericht - keinen Verstoß gegen das schadensrechtliche Bereicherungsverbot sieht. Auch habe der Gesetzgeber eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung bewusst nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge (§ 502 Abs. 3 Nr. 2 BGB) vorgesehen.