Georg Freund, Frauke Rostalski
Vorsätzliches Tötungsverhalten und (qualifizierte) Tötungsfahrlässigkeit
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- 10.1628/jz-2020-0070
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Der Beitrag versteht sich als Verteidigung des dolus eventualis und plädiert für dessen Beibehaltung als dogmatisch relevante Kategorie – und zwar als Grundform des Vorsatzes überhaupt. Er tritt damit der von Hörnle (JZ 2019, 440–449) erhobenen Forderung entgegen, den dolus eventualis abzuschaffen. Zugleich setzt er sich kritisch mit dem von Mitsch unterbreiteten Vorschlag auseinander, neue todeserfolgsqualifizierte Delikte zu schaffen. Auch hierin liegt im Streit um die angemessene Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit (und auch innerhalb derselben) nicht die richtige Lösung. Das gilt auch und gerade bei besonders riskanten Verhaltensweisen.