Rechtswissenschaft
David Markworth
Vorschuss und Aufwendungsersatz für die schuldrechtliche Selbstvornahme
Jahrgang 74 (2019) / Heft 4,
S. 173-180 (8)
Publiziert 27.02.2019
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das Kostenrisiko einer Mangelbeseitigung durch den Gläubiger (Selbstvornahme) im Miet-, Werk- und Pauschalreisevertragsrecht zu verteilen ist. Es wird dafür plädiert, den Gläubiger stärker als bisher an diesem Risiko partizipieren zu lassen. Der Schuldner soll also nicht per se auch die Kosten für eine fehlgeschlagene oder überteuerte Selbstvornahme tragen müssen.