Johann Braun
Wahrheit im Zivilprozess
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- 10.1628/jz-2021-0009
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Nach verbreiteter Auffassung dient der Zivilprozess der Rechtsfindung auf der Grundlage der Wahrheit. Der Beitrag zeigt auf, dass diese Ansicht zur gesetzlichen Regelung vielfach im Widerspruch steht. Sie kann daher dazu benutzt werden, den kontradiktorischen Prozess unter Berufung auf das hohe Gut der »Wahrheit« in ein investigatives Prozedere zu transformieren. Richtig ist indessen, dass der Zivilprozess ein Verfahren der parteigesteuerten Streitbereinigung ist, in dem es nur dann und soweit auf Wahrheitsfindung ankommt, als die Parteien dies wollen und sich den Weg dazu nicht selbst verbauen.