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Cover von: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch ein einseitiges Vertragsstrafeversprechen nach »Hamburger Brauch«
Malte Stieper, Hannes Henke

Wegfall der Wiederholungsgefahr durch ein einseitiges Vertragsstrafeversprechen nach »Hamburger Brauch«

Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Markenrecht
Jahrgang 78 (2023) / Heft 7, S. 309-312 (4)
Publiziert 31.03.2023
DOI 10.1628/jz-2023-0084
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  • 10.1628/jz-2023-0084
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Beschreibung
Mit dem Urteil »Wegfall der Wiederholungsgefahr III« knüpft der BGH an zwei Entscheidungen gleichen Namens an, die vor 27 Jahren die komplexe Dogmatik wettbewerbs- und immaterialgüterrechtlicher Unterlassungsansprüche maßgeblich mitgeprägt haben. Obwohl das Urteil die Verletzung einer Unionsmarke zum Gegenstand hat, sehen Malte Stieper und Hannes Henke erheblichen Einfluss auch auf die praktische Durchsetzung anderer Schutzrechte wie die des Lauterkeitsrechts. Gerade für das Unionsmarkenrecht bestünden aber Zweifel, ob die an den Maßstäben des nationalen Rechts orientierte Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs durch den BGH mit den Anforderungen des Unionsrechts im Einklang steht.