Anne Röthel, Annika Diemke
Weiterleitungsklauseln in Schenkungsverträgen und das Dogma von der unbeschränkbaren Testierfreiheit
Rubrik: Anmerkung: Bürgerliches Recht. Erbrecht
Jahrgang 79 (2024) /
Heft 11,
S. 516-520
(5)
Publiziert 29.05.2024
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Der BGH erklärt Weiterleitungsklauseln in Schenkungsverträgen für wirksam, sofern dem Zweitbeschenkten bereits durch den ursprünglichen Schenkungsvertrag ein zumindest bedingter Anspruch auf Übertragung eingeräumt wird. Anne Röthel und Annika Diemke sehen in dem Urteil eine dogmatisch schlüssige Billigung der geläufigen Kautelarpraxis. Dieser Gleichklang von Praxis, Dogmatik und Rechtsprechung speise sich aus einer günstigen Bewertung von individueller Willensfortwirkung in Anerkennung vertrauter Zusammenhänge von Vermögen und Familie.