Alexander Hellgardt
Wer hat Angst vor der unmittelbaren Drittwirkung?
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- 10.1628/jz-2018-0269
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In der Stadionverbot-Entscheidung (JZ 2018, 930, in diesem Heft) hat sich das BVerfG erneut zur »mittelbaren Drittwirkung« der Grundrechte bekannt, in der Sache aber eine unmittelbare Anwendung von Art. 3 Abs. 1 GG auf Private praktiziert. Vor diesem Hintergrund soll die Frage nach der Wirkung von Grundrechten zwischen Privaten neu aufgeworfen werden. Dabei zeigt sich, dass die Unterscheidung zwischen zwei- und mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen zentral ist.