Cover von: Wettbewerbseinschränkungen durch Markenrecht Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der absoluten Schutzausschließungsgründe (§§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG/Art. 7 Abs. 1 lit. b, c, e GMV) bei neu
Benjamin Raue

Wettbewerbseinschränkungen durch Markenrecht Zugleich ein Beitrag zur Auslegung der absoluten Schutzausschließungsgründe (§§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 MarkenG/Art. 7 Abs. 1 lit. b, c, e GMV) bei neu

[MV) bei neuen Markenformen]
Rubrik: Articles
Jahrgang 6 (2014) / Heft 2, S. 204-227 (24)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/186723714X14139626212798
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/186723714X14139626212798
Beschreibung
des absolute Recht schränkt es aber auch Freiheiten Dritter ein. Der Beitrag zeigt auf, dass ein hoher Registerstand die Transaktionskosten erhöht und Marktzutrittsbarrieren errichtet. Außerdem können Formmarken und dekorative Bildmarken in die Freiheit des Produktwettbewerbs eingreifen und die ausbalancierte Interessenabwägung der übrigen Immaterialgüterrechte aus dem Gleichgewicht bringen. Durch eine konsequente Ausrichtung des Markenrechts a