Felix M. Wilke
Wider den (einheitlichen) Erfüllungsort am »vertragsgemäßen Belegenheitsort«
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- 10.1628/acp-2023-0044
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Auf Ebene der Oberlandesgerichte hat sich in Bezug auf den Gerichtsstand nach Widerruf finanzierter Kaufverträge in den letzten Jahren ein offener Streit entwickelt. Zum Teil sind sich sogar Senate desselben Gerichts uneins. Zugrunde liegt jeweils eine alltägliche Situation: Der spätere Kläger schließt einen Kaufvertrag über ein Kfz und einen damit verbundenen Darlehensvertrag ab. Diesen Vertrag widerruft er. Typischerweise erhebt der Käufer nun 1) Feststellungsklage, dass dem Darlehensgeber kein Anspruch auf Zinsen und Tilgung mehr zustehe, und 2) Leistungsklage auf Erstattung der Tilgungs-/Zinszahlungen.