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Cover von: Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen
Stefan Huster, Tatjana Hörnle

Wie weit reicht das Erziehungsrecht der Eltern? Am Beispiel der Beschneidung von Jungen

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 68 (2013) / Heft 7, S. 328-339 (12)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13585020285731
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268813X13585020285731
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Beschreibung
Die Erlaubnis zur Beschneidung von Jungen, die nun in § 1631d BGB geregelt ist, lässt sich nicht über die Religionsfreiheit rechtfertigen, sondern allenfalls aus dem elterlichen Erziehungsrecht herleiten. Dabei ist aber nicht zu übersehen, dass empirische Unklarheiten über die Risiken und Auswirkungen der Beschneidung bestehen, die die verfassungsrechtliche Lage als weniger eindeutig erscheinen lassen, als vielfach angenommen wird.