Rechtswissenschaft
Michael Heese
Wiederaufnahme: Herstellerhaftung für manipulierte Diesel-Kraftfahrzeuge
Ein Streifzug durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte
Jahrgang 75 (2020) / Heft 4,
S. 178-189 (12)
Publiziert 17.02.2020
Der Bundesgerichtshof wird sich voraussichtlich im Mai 2020 erstmals mit einer gegen die Volkswagen AG erhobenen Klage öffentlich befassen. Der Beitrag knüpft an eine frühe haftungsrechtliche Beurteilung der Rechtslage durch den Verfasser an und behandelt schwerpunktmäßig die seither ergangene und inzwischen umfangreiche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte. Nach ganz überwiegender Auffassung haftet die Volkswagen AG den Käufern dem Grunde nach aus § 826 BGB auf Schadensersatz. Die Gegenansicht, die sowohl den Haftungsgrund als auch den Fortbestand des Schadens bestreitet, überzeugt nicht.