Johannes Kaspar
Wiederaufnahme zu Ungunsten des rechtskräftig Freigesprochenen bei neuen Beweismitteln gemäß § 362 Nr. 5 StPO
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Strafprozessrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 20,
S. 1003
(1)
Publiziert 14.10.2022
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Die Entscheidung des OLG Celle betrifft die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen einen rechtskräftig freigesprochen Angeklagten gemäß der neuen Vorschrift des § 362 Nr. 5 StPO aufgrund neuer Beweismittel. Das OLG hält die Vorschrift für verfassungsgemäß und hat den Beschluss des Landgerichts zur Zulässigkeit der Wiederaufnahme und die Anordnung von Untersuchungshaft bestätigt. Johannes Kaspar überzeugen weder die Begründung des Gerichts hinsichtlich der Problematik des »ne bis in idem« noch die Ausführungen zum Rückwirkungsverbot.