Robert Staats
Wissenschaftsurheberrecht - Interessenausgleich durch kollektive Rechtewahrnehmung
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- 10.1628/zge-2018-0025
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Der Entwurf des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes beabsichtigt einen Interessenausgleich zwischen den Interessen der Rechtsinhaber und der Nutzer. Der vorliegende Beitrag befasst sich vor allem mit der Frage, inwieweit die im Gesetzentwurf vorgesehenen Vergütungsansprüche für gesetzlich erlaubte Nutzungen einen solchen Interessenausgleich gewährleisten. Da die Vergütungsansprüche nur durch Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden können, kommt der kollektiven Rechtewahrnehmung insoweit eine zentrale Rolle zu.