Matthias Wachter
Zeitpunkt der Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren
Rubrik: Anmerkung: Strafprozessrecht
Jahrgang 77 (2022) /
Heft 18,
S. 902-904
(3)
Publiziert 09.09.2022
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Die Entscheidung des BGH dreht sich um die Frage, zu welchem Zeitpunkt dem Beschuldigten im Ermittlungsverfahren – unabhängig davon, ob er einen entsprechenden Antrag stellt – ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss – und insbesondere darum, unter welchen Voraussetzungen »ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte […] nicht selbst verteidigen kann« (§ 141 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO). Matthias Wachter kritisiert, dass das Urteil Schutzlücken aufzeigt, die durch eine (im Hinblick auf die PKH-Richtlinie) richtlinienkonforme Auslegung hätten vermieden werden können.