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Zivilprozessrecht. Kartellrecht

Rubrik: Entscheidungen
Jahrgang 72 (2017) / Heft 4, S. 201-208 (8)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X14858538990628
Veröffentlicht auf Englisch.
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Beschreibung
Anders als die vorgängige Entscheidung des OLG München (JZ 2015, 355 mit Anm. Heermann) hält der BGH die Klage der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den deutschen und den internationalen Fachverband für Eisschnelllauf auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Schadensersatz nach einer Doping-Sperre für unzulässig. Rupprecht Podszun (JZ 2017, 208) kritisiert die kartellrechtliche Prüfung der Schiedsvereinbarung durch den BGH, der weder die Interessen der Klägerin in ausreichendem Maße noch das Interesse der Allgemeinheit an der Freiheit des Wettbewerbs berücksichtigt habe.