Henning Radtke
Zu den Maßstäben der verfassungsrechtlichen Beurteilung von Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts
Rubrik: Symposium: Grundrechte und IPR im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kinderehenbekämpfungsgesetz
Jahrgang 87 (2023) /
Heft 4,
S. 714-727
(14)
Publiziert 13.11.2023
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Das deutsche Bundesverfassungsgericht prüft in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit von inländischen Vorschriften des Internationalen Privatrechts und deren Anwendung durch die Fachgerichte. Dabei trägt es den Besonderheiten dieser Regelungsmaterie Rechnung, die sich etwa aus dem Auslandsbezug und dem notwendigen Respekt vor der Geltung ausländischer Rechtsordnungen ergeben. In Bezug auf den Schutz von Ehe und Familie gilt dies insbesondere bei der Bestimmung des Schutzbereichs und der Strukturprinzipien, auf denen Art. 6 Abs. 1 und weitere Regelungen des deutschen Grundgesetzes beruhen. Die Kontrolldichte bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit wird vor allem anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bestimmt.