Christoph Möllers, Luisa Zimmer
Zum Gebot der Staatsferne der Presse als wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensregelung
Rubrik: Anmerkung: Verfassungsrecht. Wettbewerbsrecht
Jahrgang 78 (2023) /
Heft 11,
S. 516-520
(5)
Publiziert 24.05.2023
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Das LG Berlin hat der Akademie der Künste untersagt, die Zeitschrift »Sinn und Form« herauszugeben. Die Herausgabe sei eine geschäftliche Handlung i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG, da sie nicht innerhalb des gesetzlich oder durch die Satzung der Akademie als Körperschaft des öffentlichen Rechts gezogenen Rahmens erfolge. Somit liege ein Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse und damit zugleich gegen eine Marktverhaltensregelung i. S. des § 3a UWG vor. Christoph Möllers und Luisa Zimmer erörtern das Verhältnis von Pressefreiheit, Staatsfernegebot und Lauterkeitsrecht. Selbst gemessen an den – ihrerseits problematischen – Vorgaben der BGH-Rechtsprechung sei die Begründung des LG nicht überzeugend.