Markus Ogorek
Zur Amtshaftung der Kirchen in Fällen sexuellen Missbrauchs
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- 10.1628/jz-2024-0088
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Die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in den Kirchen ist noch lange nicht abgeschlossen. Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die christlichen Großkirchen für das begangene Unrecht nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 BGB i. V.m. Art. 34 GG) einzustehen haben. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, in welchen Situationen sich die Erhebung der Verjährungseinrede als rechtsmissbräuchlich darstellt. Überdies wird aufgezeigt, dass die Einleitung eines kirchlichen Ausgleichsverfahrens die Hemmung der Verjährung herbeiführt.