Katrin Gierhake
Zur Begründung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren
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Der Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren gilt als grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates. Der folgende Beitrag arbeitet die Gründe für diese besondere Bedeutung heraus und zieht daraus Konsequenzen für das geltende Strafverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht.