Rechtswissenschaft

Armin von Bogdandy, Christoph Krenn

Zur demokratischen Legitimation von Europas Richtern Eine vergleichende Rekonstruktion der Richterauswahl zu EGMR und EuGH

Rubrik: Aufsätze
JuristenZeitung (JZ)

Jahrgang 69 () / Heft 11, S. 529-537 (9)

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EGMR und EuGH üben auf wirkmächtige Weise öffentliche Gewalt aus. Dies bedingt die Frage ihrer demokratischen Rechtfertigung. Der vorliegende Beitrag rekonstruiert vor diesem Hintergrund die Verfahren zur Auswahl der EGMR- und EuGH-Richter anhand der demokratischen Prinzipien im Recht des Europarats und der EU. Drei Thesen leiten die Darstellung: Erstens, dass bei der Auswahl der EuGH-Richter die Rechtswirklichkeit hinter den normativen Vorgaben des EUV zurückbleibt; dass zweitens die Auswahlverfahren im Europarat demokratischen Prinzipien weit mehr entsprechen, und zuletzt, dass jedoch zugleich der mangelnde Respekt der Institutionen des Europarats für das Recht, das sie selbst entwickelt haben, demokratisch zutiefst problematisch ist.
Personen

Armin von Bogdandy Geboren 1960; 1979–84 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Rom; 1981–87 Studium der Philosophie an der Universität Freiburg und der FU Berlin; 1987 M.A. in Philosophie; 1988 Promotion zum Dr. jur.; 1989 zweites jurist. Staatsexamen; 1989 wiss. Mitarbeiter an der FU Berlin; 1994–96 Forschungsaufenthalte in Madrid, Warwick (GB), Rom, Fiesole; 1996 Habilitation; 1996/97 Lehrstuhlvertretung an der Humboldt-Universität zu Berlin; seit 1997 Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt am Main.

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