Oliver Klein
Zur Frage der Bindung höchster Gerichte an ihre Rechtsprechung
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Die Berufung auf eine »ständige Rechtsprechung« ist juristischer Alltag. Doch wie ist es tatsächlich um die Bindung und Selbstbindung an ein Präjudiz bestellt? Im Unterschied zu den Ländern des Common Law fehlt es hierzulande an einer vertieften Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Umständen höchste Gerichte zur Aufgabe ihrer bisherigen Rechtsprechung befugt oder sogar gehalten sind. BVerfG, BGH und BFH haben hierzu in der Vergangenheit geradezu konträre Positionen bezogen. Der Beitrag versucht, Grundlagen wie Grenzen der Befugnis zur Rechtsprechungsänderung aufzuzeigen und davon ausgehend allgemeine Kriterien hierfür zu formulieren.