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Cover von: Zur Frage eines europäischen Allgemeinen Teils des Strafrechts
Anette Grünewald

Zur Frage eines europäischen Allgemeinen Teils des Strafrechts

Rubrik: Aufsätze
Jahrgang 66 (2011) / Heft 20, S. 972-977 (6)
Publiziert 09.07.2018
DOI 10.1628/002268811797906356
Veröffentlicht auf Englisch.
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  • 10.1628/002268811797906356
Beschreibung
Der Vertrag von Lissabon hat ein neues Kapitel der europäischen Rechtsetzungskompetenz im Bereich des Strafrechts aufgeschlagen. Gleichwohl sind Regelungen aus dem »Allgemeinen Teil« nur jeweils bereichsspezifisch möglich. Insoweit sollte die künftige Gesetzgebung – etwa zum Schutz der finanziellen Interessen der EU gemäß Art. 325 Abs. 4 AEUV – diese Möglichkeiten ausschöpfen, sowohl im Interesse einer möglichst einheitlichen Praxis als auch einer differenzierten wissenschaftlichen Diskussion in der EU.