Ulrich Foerste
Zur Haftung deutscher Warenkäufer für unzureichenden Arbeitsschutz bei ausländischen Herstellern
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- 10.1628/jz-2023-0191
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Unabhängig von dem politisch umstrittenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem Anliegen, Abnehmer von Waren für Menschenrechtsverletzungen zu Beginn einer Lieferkette europarechtlich zu Schadensersatz zu verpflichten, wird vielfach angenommen, eine solche Haftung könne sich bereits aus § 823 BGB ergeben. Eine Überprüfung dieser Ansicht weist auf Versuche hin, moralisches Engagement juristisch zu verkleiden.