Wolfgang Frisch
Zur objektiven Zurechnungslehre: Erfolgsgeschichte und Irrwege
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- 10.1628/jz-2022-0326
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Als eine der wichtigsten Neuentwicklungen der allgemeinen Strafrechtsdogmatik gilt vielen heute die sogenannte objektive Zurechnungslehre, die mit ihren Aussagen zum erforderlichen Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg bei den Erfolgsdelikten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts rasch von einer Mindermeinung zur herrschenden Auffassung in der Strafrechtswissenschaft aufgestiegen ist. Wichtige Gründe für diesen beispiellosen Siegeszug lagen unter anderem darin, dass die neue Lehre einige bereits zuvor meist anerkannte, aber weit verstreute Aussagen zum erwähnten Zusammenhang geschickt miteinander zu verbinden und unter dem zugkräftigen neuen Titel der objektiven Zurechnung des Erfolgs als einheitliche Theorie auszugeben wusste.