Michael Pawlik 
 Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter ausländischer Bankdaten
 Rubrik: Aufsätze 
    Publiziert 09.07.2018 
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 Die Frage, ob von deutschen Strafverfolgungsbehörden gekaufte, rechtswidrig erlangte Daten von Bankkunden in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung verwertet werden dürfen, wird gegenwärtig kontrovers diskutiert. Im Folgenden geht es erstens um den Vorwurf, die Bundesrepublik habe sich die Daten in völkerrechtswidriger Weise verschafft. Zweitens wird untersucht, ob die Art und Weise der Datenerlangung eine unzulässige »Vergeheimdienstlichung« des Strafverfahrens beinhaltet. Am schwersten wiegt der dritte Punkt: Steht die strafrechtliche Bemakelung der erlangten Beweismittel ihrer strafprozessualen Verwertbarkeit entgegen?
