Reinhard Zimmermann
Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht
[Mandatory Family Protection in the Law of Succession]
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Im Anschluss an einen früheren Beitrag über die Entwicklung des Pflichtteils- oder Noterbenrechts wird hier die Entwicklung des zwingenden Angehörigenschutzes für Rechtsordnungen jenseits der westeuropäischen Kodifikationen verfolgt: in den postsozialistischen Ländern Zentral- und Osteuropas, den nordischen Staaten sowie den süd- und zentralamerikanischen Jurisdiktionen, und schließlich in den Ländern ohne Zivilrechtskodifikation, also dem englischen Recht und seinen Tochterrechten. Es bietet sich ein buntes Bild von unterschiedlichen Lösungsansätzen: insbesondere solchen, die mit fixen Anteilen für Abkömmlinge und den überlebenden Ehegatten operieren, die einen bedarfsabhängigen Quotenpflichtteil anerkennen, die sich nur am Bedarf orientieren, oder die die auszuwerfende Summe in das Ermessen des Gerichts stellen. Insgesamt bestätigt sich eine Beobachtung aus dem früheren Beitrag: die Tendenz zu einer Flexibilisierung in Jurisdiktionen, die traditionell mit festen Quoten arbeiten. Die family provision neuseeländischer Provenienz, die eine extreme Flexibilität gewährleistet, bietet jedoch kein nachahmenswertes Modell. Damit fragt sich, ob nicht das konkrete Unterhaltsbedürfnis einen geeigneten Maßstab bildet, um Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit zu einem Ausgleich zu bringen.