Jo Eric Khushal Murkens, Roger Masterman
Zwischen Vorrangstellung und Ergebenheit: Der Verfassungsstatus des Supreme Court im Vereinigten Königreich
Veröffentlicht auf Englisch.
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Historisch betrachtet kennt die britische Verfassung nur zwei Staatsorgane: Die Krone und die drei im Parlament vertretenen Stände. Das Fehlen von Gerichten im Modell der gemischten Verfassung ist aus kontinentaleuropäischer Perspektive ungewöhnlich. Die traditionelle Unterordnung der Gerichte unter die »politische Verfassung« begann sich jedoch Mitte des 20. Jahrhunderts zu verändern, gipfelnd in der räumlichen Trennung von Justiz und Parlament und in der Neugründung des United Kingdom Supreme Court direkt gegenüber vom Westminster-Palast. Diese markiert zwar keinen radikalen Bruch. Doch hat sich die heutige Verfassung Großbritanniens schrittweise und fast unbemerkt dem kontinentaleuropäischen Ideal der klar gezogenen Gewaltenteilung angenähert.