Arbeitsrecht ist eine dynamische Materie. Rechtsprechung und Literatur haben sich seit Erscheinen der ersten Auflage weiterentwickelt. Das betrifft ganz unterschiedliche Materien, wie z. B. die Inhaltskontrolle von Arbeitsverträgen, das Befristungsrecht, das Urlaubsrecht, die Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien und die Tarifeinheit. Auch der Gesetzgeber war aktiv und hat einige Gesetze neu geschaffen oder stark verändert, darunter das AÜG, das EntGTranspG und das MuSchG. Die Neuauflage greift diese und weitere Entwicklungen auf und bringt das Buch auf den Stand vom 1. August 2022.
Das Arbeitsrecht ist eine Materie, die stets im Fluss ist. Das gilt für das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien regelt, ebenso wie für das kollektive Arbeitsrecht, das das Recht der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen betrifft. Die Neuauflage berücksichtigt die gesetzlichen Neuregelungen der letzten Jahre, wie z. B. die Regelung des Arbeitsvertrags in §611a BGB, Änderungen des AÜG, des MuschG und des Datenschutzrechts. Neben arbeitsrechtlicher Gesetzgebung prägt vor allem die Rechtsprechung die Rahmenbedingungen der abhängigen Arbeit. Die jüngere Rechtsprechung des EuGH im Diskriminierungs- und Urlaubsrecht wurde ebenso eingearbeitet wie die Entscheidungen des BVerfG zum Vorbeschäftigungsverbot und zum Tarifeinheitsgesetz. Wichtige Entscheidungen des BAG betrafen u. a. die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht, das MiLoG, das Befristungs- und das Urlaubsrecht. Sie sind, wie zahlreiche andere Entscheidungen, mitsamt des Echos in der arbeitsrechtlichen Literatur in die Neuauflage eingeflossen.
» Kamanabrous Großlehrbuch beeindruckt durch seine Kombination von Wissenschaftlichkeit, Verständlichkeit und Konzentration auf das Wesentliche. Wegen Kamanabrous beachtlichem didaktischen Geschick ist es vorzüglich auch für Studierende geeignet.«
Sebastian Krebber Zeitschrift f. Arbeitsrecht (ZfA) 2018, 307-311