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Tilman Rauhut
Aussonderung von Geld
Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse
2020. XIII, 209 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-155981-5 Beschreibung
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Beschreibung
Die Trennung und Herausgabe fremden Geldes aus der Insolvenzmasse ist nicht auf gegenständlich unterscheidbare Geldbestände beschränkt. Als besondere Eingriffskondiktion des Insolvenzrechts erlaubt § 48 Satz 2 InsO vielmehr eine betragsmäßige Aussonderung der in der Masse vorhandenen Bereicherung.