Rechtswissenschaft

Aurelia Philine Birne

Das Allgemeine Privatrecht der Blockchain-Token

Lex lata et ferenda

89,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.
fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-162346-2
lieferbar
Eine der größten wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Innovationen im Bereich der Digitalisierung der vergangenen Jahre ist die Verwendung der Blockchain-Technologie im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Transfer von Vermögenswerten in Form von Token. Aurelia Philine Birne beschäftigt sich mit privatrechtlichen Grundlagenfragen in Bezug auf einen möglichen Regelungsrahmen dieses neuen technologischen Phänomens.
Eine der größten wirtschaftlichen wie auch gesellschaftlichen Innovationen im Bereich der Digitalisierung der vergangenen Jahre ist die Verwendung der Blockchain-Technologie im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Transfer von Vermögenswerten in Form von Token. Aurelia Philine Birne beschäftigt sich mit privatrechtlichen Grundlagenfragen in Bezug auf einen möglichen Regelungsrahmen dieses neuen technologischen Phänomens. Der Token als potentieller Rechtsgegenstand wird im Zuge dessen unter bestehende Rechtsinstitute des Zivilrechts subsumiert. Darüber hinaus enthält die Arbeit konkrete Regulierungsvorschläge, die als Vorlage für eine entsprechende Gesetzgebung herangezogen werden können. Einen jurisdiktionsübergreifenden Fokus bietet die Auseinandersetzung mit der möglichen Einführung von digitalem Zentralbankgeld für die breite Bevölkerung und den damit einhergehenden Vergleich mit anderen Rechtsordnungen.
Inhaltsübersicht
Erster Teil: Technische und begriffliche Grundlagen
§ 1 Die Blockchain-Technologie

A. Entstehung und Überblick
B. Das Netzwerk
C. Die Transaktion
§ 2 Der Token
A. Begriff und Eigenschaften
B. Anwendungsbereiche
C. Status quo einer rechtlichen Einordnung
D. Typologie
§ 3 Zusammenfassung des ersten Teils

Zweiter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token als Gattung
§ 4 Der Token als Rechtsgegenstand
A. Der Begriff des Rechtsgegenstands
B. Der Token als Rechtsobjekt
§ 5 Der Token als Gegenstand von Absoluten Rechten
A. Sacheigentum am Token de lege lata
B. Sacheigentum am Token de lege ferenda
C. Geistiges Eigentum
D. Sonstiges Recht an Token iSd § 823 Abs. 1 BGB
E. Absolutes Recht de lege ferenda
§ 6 Token als Gegenstand von Relativen Rechten
§ 7 Zusammenfassung des zweiten Teils

Dritter Teil: Die rechtliche Einordnung von Token nach Funktion
§ 8 Token mit Zahlungsfunktion
A. Private Zahlungsmittel
B. Digitales Zentralbankgeld
§ 9 Token mit Wertpapierfunktion
A. Abbildung von Forderungen
B. Abbildung von Sacheigentum
§ 10 Zusammenfassung des dritten Teils

Vierter Teil: Die rechtliche Einordnung von Geschäften mit Token
§ 11 Verpflichtungstatbestand

A. Rechtsgeschäftliche Gestaltung
B. Vertragstypologische Einordnung
C. Einordnung von Geschäften mit Token nach Funktion
§ 12 Übertragungstatbestand
A. Realakt
B. Abtretung nach §§ 398, 413 BGB direkt oder analog
C. Übertragung nach §§ 929 ff. BGB analog
D. Übertragung nach §§ 873, 925 BGB analog
E. Stellungnahme
§ 13 Zusammenfassung des vierten Teils

Gesamtergebnis
Personen

Aurelia Philine Birne Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Marburg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für das Recht der Digitalisierung der Universität Marburg; 2021 Gastforscherin an der New York University School of Law; 2021–22 Gastforscherin und Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bern; 2022 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden.

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