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Matthias Cornils
Das datenschutzrechtliche Medienprivileg unter Behördenaufsicht?
Der unionsrechtliche Rahmen für die Anpassung der medienrechtlichen Bereichsausnahmen (in § 9c, § 57 RStV-E und den Landespressegesetzen) an die EU-Datenschutz-Grundverordnung
2018. XI, 126 Seiten.
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Zur Klärung der rechtlichen Voraussetzungen des sogenannten »Medienprivilegs«, d.h. der Freistellung der Medien vom Datenschutz, vermisst Matthias Cornils die Reichweite der neuen Öffnungsklauseln in Art. 85 EU-Datenschutz-Grundverordnung. Die deutschen Bereichsausnahmen für die Presse und die elektronischen Medien bleiben danach auch künftig zulässig.