Karl A. von Sachsen Gessaphe

Der Betreuer als gesetzlicher Vertreter für eingeschränkt Selbstbestimmungsfähige

Modell einer mehrstufigen Eingangsschwelle der Betreuung und des Einwilligungsvorbehalts
[The Guardian as the Legal Representative of Those Incapable of Complete Self-Determination. Model Theory of a Multistage Plan for Guardianship and Reservation of Consent. By Karl August Prinz von Sachsen Gessaphe.]
1999. XXX, 532 Seiten.
DOI 10.1628/978-3-16-157907-3
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Beschreibung
Für Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind, bedeutet diese nicht nur Hilfe sondern auch einen Eingriff in ihre Selbstbestimmung. Unter welchen Voraussetzungen kann jemand mit oder gegen seinen Willen einen Betreuer erhalten, wie kann er dies durch Eigenvorsorge abwenden?

Jus Privatum (JusPriv)