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Marianne Micha
Der Direktanspruch im europäischen Internationalen Privatrecht
Das kollisionsrechtliche System des Art. 18 Rom II-VO vor dem Hintergrund des materiellen Rechts der Mitgliedsstaaten
2010. XXII, 256 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-151440-1 Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
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Die Frage, welches Recht anwendbar ist, wenn ein Geschädigter Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer seines (ausländischen) Schädigers richtet, stellt sich im Zusammenhang mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, aber auch sonstigen Pflicht- und freiwilligen Haftpflichtversicherungen. Marianne Micha entwickelt auf rechtsvergleichender Basis ein kollisionsrechtliches System zu Art. 18 Rom II-VO, das für die verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung differenzierte Lösungen anbietet.