Nils Hauser analysiert die Institution der Berliner Kriminalpolizei, ihre Rechtsgrundlagen und Praxis. Er zeigt, wie sich während der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus die justizielle Polizei zu einer polizeilichen Justiz wandelte. Nicht zuletzt betrachtet er hierbei die kriminalpolizeiliche Judenverfolgung durch die Kriminalgruppe M unter Leitung Ernst Gennats.
Anhand von Archiv- und zeitgenössischen Literaturquellen analysiert Nils Hauser die nicht eindeutige Aufgabenstellung der Kriminalpolizei zwischen Justiz und Polizei. Nach einem rechtshistorischen Überblick über die Entstehung von Polizei und Kriminalpolizei wendet er sich den (kriminal-)polizeilichen Rechtsgrundlagen zu. Sodann untersucht er den Aufbau und die personelle Zusammensetzung der Berliner Kriminalpolizei in den Jahren 1925 bis 1937 und insbesondere die personellen Veränderungen durch »Preußenschlag« und »Machtergreifung«. Er betrachtet die sich wandelnde Kriminalpolizeipraxis, insbesondere die Verfolgung von »Berufsverbrechern«, »Asozialen« und Juden sowie die Entstehung einer polizeilichen Justiz. Abschließend fügt Nils Hauser diese drei Teile in einem Überblick über die Wechselwirkungen zwischen Polizeirecht, Strafrecht und Kriminalpolizeipraxis zu einem Ganzen zusammen.
Inhaltsübersicht:
EinleitungA. Forschungsstand und Quellenlage
B. Zielsetzung und Vorgehensweise
C. Vorbemerkung
§
1 RechtsgrundlagenA. Das Verständnis von Polizei als Grundlage des Kriminalpolizeibegriffes
B. Die Kriminalpolizei und ihre Rechtsgrundlagen
C. Die Rechtsgrundlagen in Weimarer Republik und NS-Staat
§
2 InstitutionA. Föderale und gesellschaftliche Rahmenbedingungen
B. Institutionelle Verfasstheit
C. Berliner Polizei und "Preußenschlag“
D. Untergang der Weimarer Republik
E. Die Institution in Weimarer Republik und NS-Staat
§
3 RechtstatsächlichkeitA. Kriminalpolizeilicher Alltag im Berlin der Weimarer Republik
B. Die Rechtspraxis der Verbrecherbekämpfung, Sozialhygiene und Minderheitenverfolgung durch die Berliner Kriminalpolizei im NS-Staat
C. Die Rechtstatsächlichkeit in Weimarer Republik und NS-Staat
ErgebnisseA. Autonome justizielle Polizei und Kriminalitätsverwaltung
B. Polizeiliche Justiz und Verpolizeilichung des Strafprozesses
C. Schlussbetrachtung