Nach deutschem Strafrecht kann man sich auch wegen Unterlassens strafbar machen. Die Voraussetzungen dafür sind nur rudimentär gesetzlich geregelt und im Einzelnen umstritten. Markus Wagner versucht, die Rechtslage in Bezug auf eine bislang weitgehend unbeleuchtete Voraussetzung aufzuhellen.
Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass »das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht«. Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.
Inhaltsübersicht:
1. Kapitel: EinführungI. Problemaufriss: Die Fragestellung
II. Gang der Untersuchung
III. Terminologische Vorfragen
2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen Strafrecht
I. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGB
II. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht
3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen StrafrechtI. Rechtsordnungen mit vergleichbaren Regelungen
II. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite Entsprechungsklausel
III. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen Teil
IV. Zwischenergebnis
4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im VölkerstrafrechtI. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-Statut
II. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-Statut
III. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der Literatur
IV. Zwischenergebnis
5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen Auffassung
I. Die Stellung des § 13 StGB im System des Strafrechts
II. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) Unterlassungsdelikts
III. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf Unterlassenskonstellationen
IV. Standort der Entsprechungsklausel im Deliktsaufbau
V. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und Teilnahme
VI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB
6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse