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Heiko Dürr-Auster
Die Qualifikation als Gruppen- oder Verbandskläger im kollektiven Rechtsschutz
Einer für alle, aber wer nur?
2017. XXV, 445 Seiten.
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Private Interessenorganisationen können in einigen kollektiven Rechtsschutzverfahren Europas im Namen aller Betroffenen als Kläger auftreten. Heiko Dürr-Auster überprüft diesen Ansatz und vergleicht dazu die Verbandsklagerechte in Deutschland und den Niederlanden. Daraus entwickelt er Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlung 2013/396/EU.