Rechtswissenschaft

Anatol Dutta / Christian Heinze

Die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen im Internet

Überlegungen zu den so genannten »Spielerklagen«

2023. XII, 84 Seiten.

Spiel und Recht 10

49,00 €
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-162100-0
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Zunehmend klagen Spieler, die vor der Neuregelung durch den Glücksspielstaatsvertrag im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben, vor deutschen Zivilgerichten auf Rückzahlung ihrer Spieleinsätze. Diese so genannten »Spielerklagen« werfen zahlreiche offene Fragen auf und waren vor den Gerichten unterschiedlich erfolgreich. Die Beiträge dieses Bandes nehmen zu den privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen Stellung.
Vor den deutschen Zivilgerichten klagen zunehmend Spieler, die vor der weiteren Liberalisierung des Glücksspielrechts im Jahr 2021 an Glücksspielen im Internet teilgenommen haben. Sie fordern von Unternehmen, die solche Glücksspiele anbieten, die Rückzahlung geleisteter Spieleinsätze. Diese so genannten »Spielerklagen« waren bisher unterschiedlich erfolgreich. Die deutschen Gerichte sind sich zwar weitgehend einig, dass die Spielverträge wegen Verstoßes gegen die bisherigen Glücksspielstaatsverträge nach § 134 BGB unwirksam sind, obwohl die Glücksspielaufsicht bewusst das bisherige Glücksspielverbot im Internet nicht durchgesetzt hat. Vielmehr hat die staatliche Aufsicht Verstöße der Unternehmen geduldet, wenn sich die Unternehmen an bestimmte Vorgaben der Behörden halten, um zu verhindern, dass Spieler auf ein gänzlich unreguliertes Angebot ausweichen. Uneinigkeit besteht aber, ob etwaige bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 817 Satz 2 BGB gesperrt sind. Dagegen haben die Gerichte deliktische Schadensersatzansprüche der Spieler bisher nur vereinzelt bejaht. Auch die Verjährung etwaiger Ansprüche wirft Fragen auf. Zu diesen privatrechtlichen Aspekten der Spielerklagen, die bisher noch nicht umfassend diskutiert wurden, nehmen die Beiträge dieses Bandes Stellung.
Personen

Anatol Dutta ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Christian Heinze ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Heidelberg.

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