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Max Burda
Die Zweckbindung im Urhebervertragsrecht
§ 31 Abs. 5 UrhG im Wandel der Zeit
[Earmarking in Copyright Law. Section 31 (5) of the German Act on Copyright and Related Rights in Changing Times.]
2020. XV, 337 Seiten. Beschreibung
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Beschreibung
§ 31 Abs. 5 UrhG bindet die Rechtseinräumung an den Vertragszweck und dient dem Schutz des Urhebers. Max Burda untersucht die kontrovers diskutierte Frage nach Legitimität und Effektivität der Norm vor dem Hintergrund des vielschichtigen Wandels im Urhebervertragsrecht.