Eberhard Schmidt (1891-1977) war Jurist in vier deutschen Staaten; sein wissenschaftliches Werk prägte das materielle Strafrecht, die Strafrechtsgeschichte und das Strafprozessrecht. Die vorliegenden Beiträge nehmen eine wissenschaftshistorische Verortung vor und fragen, welche seiner Arbeiten aus heutiger Sicht von bleibendem Wert sind.
Eberhard Schmidt (1891-1977) war als Jurist im Kaiserreich, in der Weimarer Republik, im NS-Staat und in der Bundesrepublik tätig, sein wissenschaftliches Werk umfasst neben dem materiellen Strafrecht die Strafrechtsgeschichte und das Strafprozessrecht. Schmidt gilt als Stammvater des Arztstrafrechts und war Schüler Franz von Liszts, dessen Lehrbuch er fortführte und dessen Ideen er in die Beratungen der Großen Strafrechtskommission der 1950er Jahre einbrachte. Als Rechtshistoriker prägte Schmidt die strafrechtsgeschichtlichen Vorstellungen mehrerer Juristengenerationen. Im Strafprozessrecht, dem er sich nach 1945 zuwandte, gilt sein »Lehrkommentar« als epochale wissenschaftliche Leistung. Die Beiträge des Bandes nehmen eine wissenschaftshistorische Verortung des Schmidt´schen Werkes vor und gehen der Frage nach, welche seiner Arbeiten auch aus heutiger Sicht von bleibendem Wert sind.
Inhaltsübersicht:
Klaus-Peter Schroeder: Eberhard Schmidt (1891-1977) - Die »peregrinatio academica« eines deutschen Strafrechtslehrers -
Arnd Koch: Eberhard Schmidt und das Dritte Reich -
Milan Kuhli: Eberhard Schmidt als Rechtshistoriker -
Mathias Schmoeckel: Der Inquisitionsprozess und seine Geschichten -
Sven Großmann: Eberhard Schmidt und die Entwicklung des reformierten Strafverfahrens -
Carl-Friedrich Stuckenberg: Die wissenschaftliche Behandlung des Strafprozessrechts -
Wolfgang Wohlers: Die Rechtsstaatlichkeit des Strafverfahrens: Justizförmigkeit vs. Zweckmäßigkeit -
Martin Löhnig: Das Richterbild bei Eberhard Schmidt -
Heike Jung: Eberhard Schmidt und das Arztrecht -
Thomas Weigend: Eberhard Schmidt und Franz von Liszts »Lehrbuch des Deutschen Strafrechts« -
Sascha Ziemann: Eberhard Schmidt und das Erbe der Liszt-Schule nach 1945 -
Wolfgang Frisch: Eberhard Schmidt als Kriminalpolitiker, insbesondere in der Strafrechtsreform der 1950er Jahre -
Franz Streng: Eberhard Schmidt und der Strafvollzug