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Christoph Wolf
Error facti et error iuris
Die Vorsatzirrelevanz des Rechtsirrtums
2019. XXXV, 703 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-155473-5 Beschreibung
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Beschreibung
Nach herrschender Ansicht im Strafrecht können manche Rechtsirrtümer den Vorsatz ausschließen, so z.B. der Irrtum des Steuerhinterziehers über den Steueranspruch. Christoph Wolf zeigt die Probleme dieser Konzeption auf und stellt ihr – durchaus auch zugunsten des Täters – die These von der Vorsatzirrelevanz des Rechtsirrtums entgegen.