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Anne Geismann
Gleichgeschlechtliche Ehe und kirchliches Arbeitsverhältnis
2020. XXV, 417 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-159337-6 Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
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Die gleichgeschlechtliche Ehe widerspricht der katholischen Glaubens- und Sittenlehre. Das hat maßgeblichen Einfluss auf die kirchliche Einstellungs- und Kündigungspraxis. Die katholische Kirche geht dabei weit über das hinaus, was »normalen« Arbeitgebern erlaubt ist. Mit der Frage, ob das rechtlich zulässig ist, setzt sich Anne Geismann in ihrer Arbeit ausführlich auseinander.