Rechtswissenschaft
Maura Larissa Posth
Haftungsprivilegierung des Betriebsrats
Anwendbarkeit der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung auf den Betriebsrat und seine Mitglieder
94,00 €
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Leinen
ISBN 978-3-16-161958-8
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Das Betriebsratsamt ist im Betriebsverfassungsrecht als Ehrenamt ausgestaltet. Dennoch soll der oder die Vorsitzende nach einem Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2012 betriebsfremden Dritten gegenüber mit dem persönlichen Vermögen haften, wenn der Betriebsrat einen kostenverursachenden Vertrag eingegangen ist und dabei die Grenze des für die Betriebsratsarbeit Erforderlichen überschritten hat. Das löst Irritationen aus: Soll Betriebsratsmitglieder tatsächlich eine schärfere Haftung treffen als die kein Amt bekleidenden Arbeitnehmer, zu deren Gunsten im Innenverhältnis zum Arbeitgeber eine Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs greift? Oder sind die in jahrzehntelanger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze und Wertungen für eine Haftungsbeschränkung im Verhältnis zum Arbeitgeber auf Betriebsratsmitglieder übertragbar?
A. Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats
I. Überblick über die Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats mit externen Beratern
II. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG
III. Außenrechtsfähigkeit des Betriebsrats für Betriebsratsverträge innerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises
IV. Ergebnis
B. Außenhaftung der Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsverträge außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats
I. Haftungsgrundlage
II. Vorschläge für Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten in der Praxis
III. Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsprivilegierung zugunsten des handelnden Betriebsratsmitglieds
IV. Ergebnis
C. Haftungsprivilegierung des Betriebsrats nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
I. Maßstäbe für eine Übertragung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
II. Erweiterung der Rechtsfortbildung der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf Betriebsratsmitglieder
III. Auswirkung der Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auf die Außenhaftung für Betriebsratsverträge bei Überschreiten der Erforderlichkeitsgrenze
IV. Ergebnis
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Thesen
Inhaltsübersicht
EinleitungA. Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats
I. Überblick über die Außenrechtsgeschäfte des Betriebsrats mit externen Beratern
II. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers nach § 40 Abs. 1 BetrVG
III. Außenrechtsfähigkeit des Betriebsrats für Betriebsratsverträge innerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises
IV. Ergebnis
B. Außenhaftung der Betriebsratsmitglieder für Betriebsratsverträge außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Betriebsrats
I. Haftungsgrundlage
II. Vorschläge für Haftungsbegrenzungsmöglichkeiten in der Praxis
III. Möglichkeiten einer gesetzlichen Haftungsprivilegierung zugunsten des handelnden Betriebsratsmitglieds
IV. Ergebnis
C. Haftungsprivilegierung des Betriebsrats nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
I. Maßstäbe für eine Übertragung der Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
II. Erweiterung der Rechtsfortbildung der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auf Betriebsratsmitglieder
III. Auswirkung der Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung auf die Außenhaftung für Betriebsratsverträge bei Überschreiten der Erforderlichkeitsgrenze
IV. Ergebnis
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse und Thesen