Als einer der bedeutendsten Gelehrten des Öffentlichen Rechts und als Richter des Bundesverfassungsgerichts hat Dieter Grimm die deutsche Rechtsentwicklung nachhaltig mitgestaltet und beeinflusst. Auch international sind sein Wissen und Urteil gefragt und hoch geschätzt. In diesem wissenschaftsbiographischen Interview berichtet er über Erfahrungen und Hintergründe, die weder in Gerichtsentscheidungen noch in wissenschaftlichen Publikationen zur Sprache kommen.
Dieter Grimm ist einer der führenden Gelehrten des Öffentlichen Rechts und einer der wichtigsten juristischen Zeitzeugen der Bundesrepublik. Er hat nicht nur in herausgehobener Funktion an der deutschen Rechtsentwicklung mitgewirkt und über sie nachgedacht, er ist auch ein international wahrgenommener Beobachter und Themensetzer. In diesem wissenschaftsbiographischen Interview berichtet er über Erfahrungen und Hintergründe, die weder in Gerichtsentscheidungen noch in wissenschaftlichen Publikationen zur Sprache kommen.
Inhaltsübersicht:
I. Biographische Prägungen - Elternhaus, Krieg, Schule, Berufswünsche
II. Studium
III. Paris, Amerika und Promotion
IV. Max-Planck-Institut und Habilitation
V. Bielefeld
VI. Karlsruhe: Von der Wissenschaft zur Praxis
Zuständigkeit für die Kommunikationsgrundrechte - Das Jahr 1987 als Zäsur in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts? - »Reiten im Walde« - Verfassungsrecht und Privatrecht
VII. Aufruhr um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
»Kruzifix« und »Soldaten sind Mörder« - Internationale Sachverhalte, internationale Gerichte, internationale Maßstäbe
VIII. Grundrechtsdogmatik und Beratungskultur
Verhältnismäßigkeit und Grundrechtsdogmatik - Umgang mit Sachverhalt und Präjudizien - Beratungskultur und Dogmatik
IX. Erfahrungen am Gericht
Arbeitsalltag und Verfahrensgestaltung - Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Gewaltensystem
X. Europa
XI. Internationaler Verfassungsrechtslehrer: der erneute Bezug zu den USA
XII. Wissenschaftskolleg und Berlin
XIII. Public Intellectual
XIV. Vom Außenseiter ins Zentrum der Staatsrechtslehre