Die digitale Agenda der Europäischen Union offenbart einen ungelösten Konflikt zwischen dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung und der Achtung der Vertragsfreiheit. Das von Andreas Sattler vorgeschlagene Modell einer abgestützten informationellen Privatautonomie erkennt personenbezogene Daten als Leistungsgegenstand an und weist den Weg zu einer Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht.
Die digitale Agenda der Europäischen Union offenbart einen Konflikt zwischen der staatlichen Pflicht zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung einerseits und der gleichzeitigen Achtung der Privatautonomie der Datensubjekte und datenverarbeitenden Unternehmen andererseits. Derzeit besteht kein überzeugender rechtlicher Rahmen, der die grundrechtliche Pflicht zum Schutz der Datensubjekte und die wirtschaftliche Realität zum Ausgleich bringt. Diese schwierige Aufgabe wird stattdessen an die Rechtsanwender und damit insbesondere an den EuGH überantwortet. Andreas Sattler macht einen Vorschlag, wie dieses Spannungsverhältnis aus dem Schutz von Datensubjekten und der Anerkennung von personenbezogenen Daten als Objekt vertraglicher Austauschbeziehungen aufgelöst werden kann. Dabei bewahrt der Vorschlag den tradierten Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, erweitert aber den Handlungsspielraum für Datensubjekte und solche datenverarbeitenden Unternehmen, die keine dominanten Gatekeeper sind. Infolgedessen ermöglicht das vorgeschlagene Modell die Synchronisierung von Datenschutz- und Vertragsrecht.
Inhaltsübersicht:
Einführung
1. Kapitel Grundrechtliche Gewährleistung von informationeller PrivatautonomieA. Dominanz der abwehrrechtlichen Dimension der Grundrechte
B. Asymmetrische Grundrechtssensibilität der DS-GVO
C. Gefährdung der informationellen Privatautonomie
D. Fazit: Privatrechtssensible Auslegung der DS-GVO
2. Kapitel Subsidiarität der InteressenabwägungA. Die Interessenabwägung als Generalklausel
B. Erleichterung der Datenverarbeitung durch eine Interessenabwägung
C. Herausforderungen einer Datenverarbeitung auf Grundlage der Interessenabwägung
D. Fazit: Funktion als Schrittmacher
3. Kapitel Entlastungsfunktion der vertragsakzessorischen DatenverarbeitungA. Komplexes Verhältnis zum nationalen Schuldrecht
B. Erleichterungen durch eine vertragsakzessorische Datenverarbeitung
C. Herausforderungen der vertragsakzessorischen Datenverarbeitung
D. Fazit: Entlastungsfunktion von Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO
4. Kapitel Die Einwilligung als Nukleus des europäischen DatenschuldrechtsA. Vorrang der Einwilligung
B. Die Einwilligung zwischen Unter- und Übermaßverbot
C. Stufenleiter der Einwilligung
D. Fazit
5. Kapitel Stufenmodell der ErlaubnistatbeständeA. Erste Stufe: Enge Auslegung der Interessenabwägung
B. Zweite Stufe: Enge Auslegung der Vertragsakzessorietät
C. Dritte Stufe: Flexibilisierung des Einwilligungstatbestands
D. Übersicht zum Stufenmodell
6. Kapitel Erforderliche Abstützungen der informationellen PrivatautonomieA. Standardisierte Kennzeichnung und Privacy Score
B. Kontroll-Cockpit für datenschutzrechtliche Erklärungen
Zusammenfassung